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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19 (https://dejure.org/2022,25935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2022 - 9 N 24.19 (https://dejure.org/2022,25935)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2022 - 9 N 24.19 (https://dejure.org/2022,25935)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2014 - 9 N 45.13

    Trinkwassergebühr; Schmutzwassergebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 23. April 2014 - OVG 9 N 45.13 -, juris Rn. 8, m. w. N.) davon ausgegangen, dass das Messergebnis eines Wasserzählers einen Anscheinsbeweis begründe, wenn der Zähler (noch) geeicht und einer technischen Befundprüfung unterzogen worden sei.

    In diesem Fall ist nach der Rechtsprechung des Senats, der sich das Verwaltungsgericht angeschlossen hat, bei einem ungewöhnlich hohen Durchflusswert durchaus der Frage nachzugehen, ob dieser Wert durch Verhaltens- und Zustandsänderungen im Bereich des Grundstückseigentümers bestätigt wird (vgl. Beschluss vom 23. April 2014, a. a. O.).

    Dieses Zulassungsvorbringen setzt sich entgegen dem Darlegungserfordernis gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht mit der Annahme des Verwaltungsgerichts auseinander, entsprechende Überlegungen habe der Beklagte im Anschluss an die Ablesung noch nicht angestellt, so dass sie ihn auch nicht von einer weiteren zeitnahen Sachverhaltsaufklärung entlasten konnten (vgl. UA S. 11; zu diesem Gesichtspunkt auch Beschluss des Senats vom 23. April 2014, a. a. O., Rn. 16).

    Es entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass eine solche weitreichende Rechtsfolge überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn sie klar geregelt worden ist (vgl. Beschluss vom 23. April 2014 - OVG 9 N 45.13 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Allerdings ist auch anerkannt, dass die Voraussetzungen für ein derart "vereinfachtes Ablehnungsverfahren" im Hinblick auf die Verfassungsgarantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eng ausgelegt werden müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 -, juris Rn. 5; Kluckert, a. a. O., Rn. 120).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Kommt ein Einzelrichter - wie hier - nachträglich zu der Erkenntnis, dass er zu Unrecht von einem gänzlich untauglichen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuch ausgegangen ist, dann ist es angesichts der Bedeutung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des gesetzlichen Richters und des in § 146 Abs. 2 VwGO normierten Beschwerdeausschlusses dazu befugt - wohl sogar dazu verpflichtet -, den erkannten Verfahrensfehler zu beseitigen und ein prozessual korrektes Ablehnungsverfahren gemäß § 173 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO einzuleiten, anstatt sehenden Auges verfahrensfehlerhaft zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22. November 1993 - 11 C 24/93 -, juris; Kluckert, a. a. O., Rn. 126).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Dies gilt etwa für Gesuche, die nur mit Umständen begründet werden, die eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke (wie die Verfahrensverschleppung) eingesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 21. August 2017 - 8 PKH 1/17 -, juris Rn. 5; Wysk, a. a. O.).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 -, juris Rn. 6, und vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2009 - OVG 9 N 100.08 -, juris Rn. 2 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 A 641/20 -, juris Rn. 8; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54, Rn. 128 ff.).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - juris Rn. 23, m. w. N.).
  • BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08

    Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Die dienstliche Stellungnahme ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris Rn. 5, und vom 25. Juli 2008 - 3 B 69/08 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Die dienstliche Stellungnahme ist verzichtbar, wenn der Sachverhalt geklärt ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2006 - 3 B 182/05 -, juris Rn. 5, und vom 25. Juli 2008 - 3 B 69/08 -, juris Rn. 4).
  • BFH, 13.06.2012 - V B 36/12

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Demgegenüber kann in einer fehlenden Mitteilung der dienstlichen Äußerung oder einer zu kurz bemessenden Stellungnahmefrist keine Gehörsverletzung erblickt werden, wenn keine Tatsachen oder Beweisergebnisse aus der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters in den Beschluss über das Ablehnungsgesuch eingeflossen sind (vgl. BFH, Beschlüsse vom 9. Juni 1999 - II B 112/98 -, juris Rn. 14 ff., und vom 13. Juni 2012 - V B 36/12 -, juris Rn. 9 f.; Heinrich, a. a. O., § 6, Rn. 2).
  • BVerwG, 21.08.2017 - 8 PKH 1.17

    Unredlicher Erwerb; Entschädigungshöhe; Aufklärungspflicht, rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19
    Dies gilt etwa für Gesuche, die nur mit Umständen begründet werden, die eine Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke (wie die Verfahrensverschleppung) eingesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 21. August 2017 - 8 PKH 1/17 -, juris Rn. 5; Wysk, a. a. O.).
  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

  • BFH, 09.06.1999 - II B 112/98

    Richterablehnung; dienstliche Äußerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2008 - 9 N 100.08

    Berufungszulassung: Ablehnung eines Befangenheitsantrages als Berufungsgrund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 9 S 7.18

    Konsequenz der Vertretung eines Rechtsanwalts in eigener Sache; Schätzung der

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    n.b.; OVG Saarland, Beschl. v. 18.10.2022 - 1 A 161/21 - juris Rn. 9; OVG BB, Beschl. v. 19.9.2022 - OVG 9 N 24.19 - juris Rn. 20, jew. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 21.2421

    Zur Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers

    Der Anschein der Richtigkeit des Messergebnisses besteht bei fehlender Eichung nicht (BGH, U.v. 17.11.2010 - VIII ZR 112/10 - BeckRS 2011, 24; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 19.9.2022 - OVG 9 N 24.19 - BeckRS 2022, 25193 Rn. 9; VG Würzburg, U.v. 30.6.2021 - W 2 K 20.1957 - BeckRS 2021, 22077 Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2022 - 10 N 76.19

    Bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung für eine Photovoltaikanlage;

    Sie ist deshalb nur ausnahmsweise beachtlich, nämlich dann, wenn mit ihr die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts und eine Entziehung des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geltend gemacht wird, was objektive Anhaltspunkte dafür voraussetzt, dass die Entscheidung auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Mai 2021 - OVG 11 N 102.19 -, juris Rn. 10, und Beschluss vom 19. September 2022 - OVG 9 N 24.19 -, juris Rn. 22 m.w.N.; für das Revisionsverfahren ebenso BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2019 - BVerwG 4 B 6.19 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
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